Arbeitnehmerhaftung

alles eine Frage der Fahrlässigkeit

Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen müssen auch Arbeitnehmer grundsätzlich haften, wenn sie ihrem Arbeitgeber einen finanziellen Schaden zufügen. Doch der Gesetzgeber hat die Arbeitnehmerhaftung deutlich eingeschränkt. Nicht in jedem Fall müssen die Verursacher zahlen. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass der Arbeitgeber eine schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen muss. Das fällt oftmals schwer.

 

Arbeitnehmerhaftung



Eingeschränkte Haftung: Hintergrund

 

Die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung gründet in der Überlegung, dass zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten ein besonderes Vertragsverhältnis herrscht. Arbeitnehmer können die betriebliche Organisation und die eigene Tätigkeit nicht selbst bestimmen, sie handeln nach Anweisung der Vorgesetzten. Entsprechend kann bei einer Aktivität ein Schaden entstehen, die Angestellte aus eigenem Antrieb nie gemacht hätten. Ein zweiter Grund für diese spezielle Regelung im Arbeitsrecht: Bei einer vollständigen Haftung würden sich alle Arbeitnehmer in eine große finanzielle Gefahr begeben, da in vielen Unternehmen selbst bei einer kurzen Unaufmerksamkeit ein hoher Schaden droht.

 

Grad der Fahrlässigkeit wichtig

 

 

In weiten Teilen des Arbeitsrechts gelten komplexe Regelungen, das zeigt ein Blick auf www.anwaltarbeitsrecht.com. Das Gleiche trifft auf die Arbeitnehmerhaftung zu. Erstens unterscheidet die Rechtsprechung zwischen verschiedenen Formen der Fahrlässigkeit, zum Beispiel zwischen der leichten, mittleren und groben Fahrlässigkeit. Bei einer leichten Fahrlässigkeit muss ein Arbeitnehmer den Schaden nicht begleichen, bei einer groben Fahrlässigkeit meistens in voller Höhe. Zwischen diesen beiden Extremen entscheiden Richter häufig auf eine anteilige Schadensübernahme, sie können aber auch komplett zugunsten des Angestellten urteilen. Das hängt von zahlreichen Faktoren: Schadenshöhe, Betriebszugehörigkeit, Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit und Gehalt sind nur einige Beispiele.


Gesetze aus der Gastro

 

 

Schwierige Beurteilung: Bei Streit juristisch vertreten lassen

 

 

Sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Schadensfall nicht einigen können, empfiehlt sich für den Verursacher dringend ein Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser prüft im ersten Schritt, ob überhaupt eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt. Ist dies der Fall, kommt es auf die rechtliche Einordnung an. Nur ein versierter Anwalt kann einem Betroffenen angesichts dieser schwierigen Materie helfen.