betriebliche Altersvorsorge in der Gastronomie

Die Rente als Dauerbrenner in Deutschland

Den meisten Menschen ist bekannt, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreichen wird und zusätzliche Vorsorge getroffen werden muss. In der Gastronomie wurde zu diesem Zweck die sogenannte hogarente entwickelt, die als betriebliche Altersvorsorge gilt.

Man kann nie früh genug damit anfangen darüber nachzudenken.

betriebliche Altersversorgung


Gutes Personal mit betrieblicher Altersvorsorge binden

In Zeiten des Fachkräftemangels stellt das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge eine enorme Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers dar. Bereits 2002 konnte die Gewerkschaft NGG mit der DEHOGA die hogarente aushandeln, die als betriebliche Altersvorsorge die dritte Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und einer etwaigen privaten Altersvorsorge darstellt. Die Abrechnung erfolgt über die Pensionskassen, wobei die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt – die VLH liefert in diesem Beitrag ein Rechenbeispiel.

Was muss der Arbeitnehmer tun?

Möchten Sie die betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter einführen, können Sie ein großes Meeting einberufen. Möchten Sie nur bestimmte Mitarbeiter nach einer gewissen Betriebszugehörig belohnen, können Sie ihnen das Angebot im jährlichen Mitarbeitergespräch unterbreiten.

Generell bezahlt der Arbeitgeber nach den ersten 12 Monaten der Betriebszugehörigkeit eine sogenannte Anschubfinanzierung in Höhe von 150 Euro für Vollzeitkräfte und (je nach Arbeitszeit) 50, 75 oder 100 Euro für Teilzeitkräfte. Diesen Betrag zahlen Sie jährlich für jeden Mitarbeiter auf sein persönliches Altersvorsorgekonto ein. Weiterhin kann (und sollte) jeder Mitarbeiter einen Antrag auf Entgeltumwandlung stellen: Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ihnen eine gewisse Summe vom Bruttolohn abgezogen wird (mindestens 50 Euro pro Jahr). Sie müssen daher eine gewisse kleine Lohnminderung hinnehmen, profitieren jedoch später von der entsprechenden zusätzlichen Betriebsrente. Um den Arbeitnehmern diese Einbuße schmackhaft zu machen, legt der Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss von 16 % drauf. Anders gesagt: Zahlt der Arbeitnehmer jährlich 500 Euro in seine Betriebsrente ein, zahlen Sie als Arbeitgeber noch einmal 80 Euro dazu.

Was hat der Arbeitgeber von der hogarente?

Als Arbeitgeber profitieren Sie davon, dass Sie die Kosten für die hogarente als Betriebsausgaben anrechnen können. Dies betrifft sowohl die Anschubfinanzierung als auch die Zuschüsse. Wenn Ihre Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nutzen, sinkt obendrein ihr Bruttolohn, sodass Sie wiederum Sozialabgaben sparen. Neben der Bindung Ihrer besten Mitarbeiter genießen Sie also noch weitere Vorteilte durch das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Ablauf, sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Experten vereinbaren und sich auf der eigenen Website der hogarente über weitere Details informieren.

Bild: © istock.com/Pogonici